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Grundsätzlich ist es kein Problem als Deutscher eine Firma im Ausland zu gründen. Allerdings muss man dann beachten, dass es je nach Land komplexere Steuerregelungen geben wird. Eine Steuerfreiheit genießt man in Deutschland nämlich nicht, insofern man hier noch seinen Hauptwohnsitz hält. Die steuerliche Lage sieht anders aus, wenn man auch den Wohnsitz in das Land mit dem Firmensitz verlegt. Dieser Beitrag zeigt die wesentlichen Aspekte einer Firmengründung im Ausland.

Warum im Ausland gründen?

Unternehmer oder Selbständige werden früher oder später erkennen, dass Deutschland für eine hohe Bürokratie, hohe Steuern und eine durchschnittliche digitale Infrastruktur bekannt ist. Daher kommt bei vielen die Idee auf, eine Firma im Ausland zu gründen. Es ist kein Geheimnis, dass es im Ausland deutlich bessere Voraussetzungen für Selbständige und Unternehmen geben kann. Während man zum Beispiel für die Gründung einer Kapitalgesellschaft in Deutschland mehrere Wochen benötigt, geht das in Estland innerhalb weniger Minuten, fast vollständig digital und zudem zu deutlich geringeren Gebühren. Auch eine Firmengründung in Frankreich kann interessant sein. Siehe dazu Anwalt Handelsrecht Frankreich.

Die Vorteile einer Firmengründung im Ausland

Wer im Ausland gründen möchte, für den gelten die gesetzlichen Bedingungen in dem jeweiligen Land. Je nach Unternehmensform, kann das deutliche Vorteile haben. Viele steuerliche Modelle wie die Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer gibt es im Ausland gar nicht. Zwar kann man auch im Ausland nicht alle Einnahmen komplett behalten, aber häufig sind die Bedingungen deutlich besser. Ein weiterer Vorteil ist, dass im Ausland die Bürokratie deutlich geringer ist. In Estland als Beispiel findet die Kommunikationen zwischen einem Unternehmen und dem Finanzamt komplett digital statt. Zudem sind die Prozesse sehr leicht gehalten und man kann diese auch ohne einen Steuerberater bewältigen.

Die Nachteile einer Firmengründung im Ausland

Viele denken, dass wenn sie eine Firma im Ausland gründen, sie von der steuerlichen Pflicht in Deutschland befreit werden. Das ist aber leider nicht so, insofern man seinen Wohnsitz noch in Deutschland behält. Wer in Deutschland lebt, aber eine Firma im Ausland betreibt, möchte irgendwann ein Gehalt oder Gewinne aus der Firma entnehmen. Sobald dies geschieht, wird man automatisch in Deutschland wieder steuerpflichtig, weil man hier entweder noch einen festen Wohnsitz hat oder sich anderweitig aufhält. Einkommen wird immer dort versteuert, wo man es vereinnahmt. Daher gibt es auch das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Von der Steuerlast in Deutschland wird man nur befreit, wenn man seinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland abmeldet und komplett ins Ausland geht. Zudem muss man beachten, dass für eine Firma im Ausland auch die landesübliche Rechtsgrundlage Ausland greift. Dem sollte man sich zumindest ansatzweise bewusst sein.

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