Eine Beglaubigung ist ein wichtiges juristisches Instrument. Sie beurkundet die Echtheit eines Dokuments. In einigen Fällen ist es nötig, dass die Übersetzung eines Dokuments angefertigt wird. So müssen Zeugnisse oder z. B. Geburtsurkunden in beglaubigter Form vorliegen, wenn sie im Ausland von deutschen Staatsbürgern oder im Inland von ausländischen Staatsbürgern vorgezeigt werden müssen.
Was ist überhaupt eine beglaubigte Übersetzung?
Dabei werden Dokumente aus einer Fremdsprache ins Deutsche oder andersherum übersetzt und beglaubigt. Mit einer Beglaubigung wird die Echtheit rechtlich verbindlich zugesichert. Das bedeutet, dass eine beglaubigte Übersetzung eine professionell angefertigte und layouttreue Übertragung des Originaldokuments in der gewünschten Sprache und damit ein Echtheitszertifikat einer Übersetzung darstellt.
Eine beglaubigte Übersetzung ist immer dann erforderlich, wenn das Dokument vor Gericht oder vor einer staatlichen Behörde vorgezeigt werden muss. Soll beispielsweise eine Heirat eines deutschen Staatsbürgers in Großbritannien erfolgen, so muss dafür eine beglaubigte Übersetzung in Englisch für alle notwendigen Dokumente vorliegen.
Bei einer beglaubigten Übersetzung beurkundet der Übersetzer mit seiner Unterschrift, seinem Stempel, der Orts- und der Datumsangabe, dass die Übersetzung denselben Inhalt wie die Originalurkunde besitzt und inhaltlich vollständig ist.
Einfache oder beglaubigte Übersetzung
Der Unterschied zwischen einer einfachen und einer beglaubigten Übersetzung liegt in der für die Anfertigung verantwortlichen Person. Es ist nämlich zu beachten, dass nicht alle Übersetzer eine Beglaubigung ausstellen dürfen. Dies steht lediglich ermächtigten Übersetzern zu, die bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt haben. Eine einfache Übersetzung hat keinen offiziellen Charakter. Erst mit der Beglaubigung wird eine rechtserhebliche Verantwortung übernommen. Es besteht auch die Möglichkeit einer notariell beglaubigten Übersetzung. Dabei unterzeichnet der Übersetzer das Dokument in Anwesenheit eines Notars und bestätigt so die Richtigkeit. Der Notar versieht das Dokument mit einem entsprechenden Vermerk und einem Siegel.
Eine beglaubigte Übersetzung kann ausschließlich schriftlich und auf Papier geliefert und anerkannt werden. Eine Überlieferung per E-Mail ist nicht möglich.
Gültigkeit einer beglaubigten Übersetzung
Grundsätzlich ist eine Beglaubigung unbegrenzt gültig, da sie eine Abschrift des Originals darstellt und sich dieses nicht ändert. Allerdings ist zu beachten, dass Ämter z. B. eine aktuelle Abschrift aus dem Geburtenregister verlangen und die Übersetzung des Dokuments in diesem Fall nicht älter sein darf. Es besteht auch die Möglichkeit, dass eine beglaubigte Übersetzung lediglich wenige Wochen gültig ist. Wichtig ist hierbei, welche Voraussetzungen der jeweilige Empfänger verlangt.
Kosten
Wichtig ist auch zu beachten, dass eine beglaubigte Übersetzung teurer als eine einfache Übersetzung ist. Zuzüglich zu den Gebühren für den Übersetzungsvorgang muss auch die Beglaubigung an sich bezahlt werden. Hierbei kommen in der Regel weitere Gebühren auf den Antragsteller zu, die sich in erster Linie nach dem Umfang der Arbeit berechnen. So sind beispielsweise mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 11 Euro bei 4 Seiten Dokument zu rechnen.
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